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1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mittels des Anmeldeformulars an folgende Adresse: TOKOL e.V., Am Sonnenhang 1 – 35321 Laubach oder Online über diesen Link. Die Teilnahme an der TOKOL Ferienfreizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit der Einsendung der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande.

2. Zahlung
Der Anzahlungsbetrag ist bei der Anmeldung fällig und auf das Konto der TOKOLive gemeinnützig UG (haftungsbeschränkt) IBAN: DE77 5135 2227 0000 0276 15, BIC: HELADEF1LAU bei der Sparkasse Laubach-Hungen einzuzahlen. Die Restsumme ist spätestens bis 8 Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls auf das o.g. Konto, einzuzahlen.

3. Teilnahmebestätigung
Wenn die schriftliche Anmeldung erfolgt ist, erhält der Teilnehmer eine Buchungsbetätigung. Etwa vier Wochen vor Beginn der TOKOL Ferienfreizeit erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Reise.

4. Rücktritt
Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem TOKOL e.V. erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten:

Absage bis 6 Monate vor Freizeitbeginn: 25% Verwaltungsgebühr
Absage bis 4 Monate vor Freizeitbeginn: 35% vom Reisepreis
Absage bis 3 Monate vor Freizeitbeginn: 50% vom Reisepreis
Absage bis 1 Monat vor Freizeitbeginn: 80% vom Reisepreis
Absage bis Reiseantritt: 100% vom Reisepreis

Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei dem TOKOL e.V. sollten dem TOKOL e.V. darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist er berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen. Kommt mit dieser Ersatzperson ein neuer Vertrag zustande, so fallen lediglich 10% Umbuchungsgebühren an.

Der TOKOL e.V. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sollte die Reise aufgrund mangelnder Teilnahme von Seiten dem TOKOL e.V. abgesagt werden müssen, werden die bereits gezahlten Reisepreise erstattet.

5. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.

6. Versicherung
Alle Teilnehmer sind durch den TOKOL e.V. für die Dauer des Aufenthaltes kranken- und unfallversichert im Rahmen einer Reiseversicherung für Jugendgruppen. Für den Verlust von Sachen haftet der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmer in Anspruch genommen.

7. Ausnahmeregelungen
Die Campleitung ist (in Absprache mit den Betreuern) in Ausnahmefällen berechtigt, Teilnehmer, die mehrfach grob gegen Anweisungen der Betreuer verstoßen  oder die  sich  oder andere durch Handlungen in Gefahr bringen, in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken oder von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Darüber hinaus ist die Campleitung berechtigt, die Reise für einen Teilnehmer vorzeitig zu beenden, sollte sich herausstellen, dass wesentliche Informationen nicht auf dem Fragebogen vermerkt wurden und dies zu massiven Beeinträchtigungen des Camplebens führt. Wir weisen daraufhin, dass eine Intensivbetreuung oder Einzelbetreuung nicht möglich ist.

8. Weitere Regelungen
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der TOKOL Ferienfreizeit sowie für eine spätere Kontaktaufnahme, werden die Daten der Teilnehmer elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht.

Während der TOKOL-Ferienfreizeit werden von den Teilnehmern Fotos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des TOKOL e.V. und der TOKOL e.V. genutzt werden. Sollte ein Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten, nicht mit einer solchen Veröffentlichung einverstanden sein, so ist dieses formlos aber schriftlich vor Antritt der Reise gegenüber dem TOKOL e.V. zu erklären.

9. Vorzeitige Abholung
Wir möchten Sie bitten, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass wir bei  Heimweh keiner Abholung zustimmen werden, bitte bereiten Sie ihre Kinder darauf vor, dass sie die Freizeit bis zum Ende durchhalten. Nur bei wirklich schwerwiegenden Fällen, z.B. Krankheit oder ähnliches wird im  Einzelfall mit den Eltern darüber entschieden, ob eine frühzeitige  Abholung möglich ist.

10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt derzeit Laubach.

 

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