Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mittels des Anmeldeformulars an folgende Adresse: TOKOL e.V., Am Sonnenhang 1 – 35321 Laubach oder Online über diesen Link. Die Teilnahme an der TOKOL Ferienfreizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit der Einsendung der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande.

 

2. Zahlung

Der Anzahlungsbetrag ist bei der Anmeldung fällig und auf unser Konto IBAN: DE66200505501278122351, BIC: HASPDEHHXXX bei der Hamburger Sparkasse (BLZ 200 505 50) einzuzahlen. Die Restsumme ist spätestens bis 8 Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls auf das o.g. Konto, einzuzahlen.

 

3. Teilnahmebestätigung

Wenn die schriftliche Anmeldung erfolgt ist, erhält der Teilnehmer eine Buchungsbetätigung. Etwa vier Wochen vor Beginn der TOKOL Ferienfreizeit erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Reise.

 

4. Rücktritt

Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem TOKOL e.V. erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten:

 

Absage bis 6 Monate vor Freizeitbeginn: 25% Verwaltungsgebühr

Absage bis 4 Monate vor Freizeitbeginn: 35% vom Reisepreis

Absage bis 3 Monate vor Freizeitbeginn: 50% vom Reisepreis

Absage bis 1 Monat vor Freizeitbeginn: 80% vom Reisepreis

Absage bis Reiseantritt: 100% vom Reisepreis

 

Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei dem TOKOL e.V. sollten dem TOKOL e.V. darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist er berechtigt, diese tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen. Kommt mit dieser Ersatzperson ein neuer Vertrag zustande, so fallen lediglich 10% Umbuchungsgebühren an.

 

Der TOKOL e.V. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sollte die Reise aufgrund mangelnder Teilnahme von Seiten dem TOKOL e.V. abgesagt werden müssen, werden die bereits gezahlten Reisepreise erstattet.

 

5. Haftung

Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.

 

6. Versicherung

Alle Teilnehmer sind durch den TOKOL e.V. für die Dauer des Aufenthaltes kranken- und unfallversichert im Rahmen einer Reiseversicherung für Jugendgruppen. Für den Verlust von Sachen haftet der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmer in Anspruch genommen.

 

7. Ausnahmeregelungen

Die Campleitung ist (in Absprache mit den Betreuern) in Ausnahmefällen berechtigt, Teilnehmer, die mehrfach grob gegen Anweisungen der Betreuer verstoßen oder die sich  oder andere durch Handlungen in Gefahr bringen, in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken oder von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Darüber hinaus ist die Campleitung berechtigt, die Reise für einen Teilnehmer vorzeitig zu beenden, sollte sich herausstellen, dass wesentliche Informationen nicht auf dem Fragebogen vermerkt wurden und dies zu massiven Beeinträchtigungen des Camplebens führt. Wir weisen darauf hin, dass eine Intensivbetreuung oder Einzelbetreuung nicht möglich ist.

 

8. Weitere Regelungen

Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der TOKOL Ferienfreizeit sowie für eine spätere Kontaktaufnahme, werden die Daten der Teilnehmer elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht.

 

Während der TOKOL-Ferienfreizeit werden von den Teilnehmern Fotos gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des TOKOL e.V. und der TOKOL e.V. genutzt werden. Sollte ein Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten, nicht mit einer solchen Veröffentlichung einverstanden sein, so ist dieses formlos, aber schriftlich vor Antritt der Reise gegenüber dem TOKOL e.V. zu erklären.

 

9. Vorzeitige Abholung

Wir möchten Sie bitten, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass wir bei Heimweh keiner Abholung zustimmen werden, bitte bereiten Sie ihre Kinder darauf vor, dass sie die Freizeit bis zum Ende durchhalten! Nur bei wirklich schwerwiegenden Fällen, z.B. Krankheit oder ähnliches wird im Einzelfall mit den Eltern darüber entschieden, ob eine frühzeitige Abholung möglich ist.

 

10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt derzeit Laubach.

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